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AL Energieberatung

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Über Uns

AL Energieberatung ist Ihr Experte für Energieeffizienz in Wohngebäuden. Ich biete umfassende Dienstleistungen wie energetische Bilanzierung nach DIN 18599, Sanierungsfahrpläne, Fördermittel-Check, Baubegleitung,  Heizlastberechnungen nach DIN 12831-1 und Berechnung des hydraulischen Abgleichs. 

Unsere Services

Professionelle Energieberatung

Bilanzierung nach DIN V 18599

Ganzheitliche energetische Gebäudegebewertung

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Die Bilanzierung nach DIN V 18599 ist das zentrale Verfahren zur energetischen Bewertung von Gebäuden in Deutschland, das den Nutz-, End- und Primärenergiebedarf für Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasser und Beleuchtung berechnet und auch für Wohngebäude im Rahmen der GEG-Förderung verpflichtend wurde, um die Energieeffizienz zu ermitteln und Sanierungspotenziale aufzuzeigen. Sie ist die Grundlage für Nachweise, die gesetzliche Anforderungen erfüllen, die Einhaltung von Standards sicherstellen und Förderungen ermöglichen, indem sie die Energieflüsse realistisch abbildet und Anlagentechnik sowie Wärmebrücken detailliert berücksichtigt. 

Was wird bilanziert?

  • Gesamtenergiebedarf: Nutz-, End- und Primärenergiebedarf für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasserbereitung und Beleuchtung.

  • Ganzheitlicher Ansatz: Berücksichtigt die Interaktion von Gebäudehülle (Dämmung, Wärmebrücken, Luftdichtheit) und Anlagentechnik (Heizsysteme, Wärmeerzeugung, Speicherung, Verteilung). ​

Warum ist sie wichtig?

  • Gesetzliche Grundlage: Sie ist die anerkannte Methode für Nachweise im Gebäudeenergiegesetz (GEG).

  • Förderung: Erforderlich für die Beantragung von Fördermitteln für Effizienzhaus-Standards (BEG).

  • Analyse und Optimierung: Ermöglicht die Identifizierung von Schwachstellen und die Entwicklung kosteneffizienter Sanierungskonzepte

Sanierungsfahrplan

Plan, Geld, Effizienz

Sanierungsfahrplan

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist für dich vor allem aus zwei Gründen extrem spannend: Bares Geld und ein klarer Plan.  Hier sind die wichtigsten Punkte:

1. Finanzielle Vorteile (Der "iSFP-Bonus") 

  • Mehr Förderung: Du erhältst für fast alle energetischen Einzelmaßnahmen (z. B. Dämmung, Fenster) einen Zusatz-Bonus von 5 % auf den regulären Fördersatz.

  • Höhere Kostengrenze: Ohne iSFP sind nur 30.000 € Sanierungskosten pro Jahr förderfähig. Mit iSFP verdoppelt sich dieser Rahmen auf 60.000 € pro Wohneinheit.

  • Geförderte Beratung: Der Staat übernimmt einen Großteil der Kosten für die Erstellung des Fahrplans durch einen Experten. 

2. Strategische Planung

  • Rote Faden: Du siehst genau, welche Sanierungsschritte in welcher Reihenfolge sinnvoll sind (z. B. erst Dämmung, dann neue Heizung), um Bauschäden und unnötige Kosten zu vermeiden.

  • Langfristige Sicherheit: Der Plan ist 15 Jahre lang gültig. Du kannst die Maßnahmen also ganz entspannt nacheinander angehen, wann immer es finanziell gerade passt.

  • Transparenz: Du bekommst eine fundierte Analyse des Ist-Zustands deines Hauses und eine realistische Einschätzung der Einsparpotenziale. 

Energieausweis

Transparenz schafft Vergleichbarkeit.

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In Deutschland gibt es zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Beide sind in der Regel zehn Jahre gültig. 

Welche Energieausweise gibt es?

  • Bedarfsausweis: Berechnet den theoretischen Energiebedarf basierend auf der Baukonstruktion und Anlagentechnik.

  • Verbrauchsausweis: Ermittelt die Effizienz auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs der Bewohner der letzten drei Jahre. ​

Wann besteht eine Pflicht?

Ein Energieausweis muss laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) in folgenden Fällen ausgestellt werden: 

  • Verkauf oder Vermietung: Er muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und bei Vertragsabschluss übergeben werden.

  • Neubau: Für jedes neu errichtete Gebäude ist ein Energieausweis Pflicht.

  • Umfangreiche Sanierung: Wenn Berechnungen zum Energiebedarf des gesamten Gebäudes durchgeführt werden.

Welcher Ausweis für welches Gebäude?

​Die Wahl des Ausweistyps hängt vom Alter und der Größe des Gebäudes ab: 

Gebäudetyp                                                                                 Erforderlicher Ausweis

Neubauten                                                                                   Immer Bedarfsausweis.

Bestandsgebäude (< 5 Wohnungen)                                Bedarfsausweis, wenn Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde und keine                                                                                                                             energetische Sanierung auf Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977                                                                                                                                   erfolgte.

Bestandsgebäude (≥ 5 Wohnungen)                               Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Modernisierte Altbauten                                                         Wahlfreiheit, wenn sie die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977                                                                                                                                 erfüllen.

Ausnahmen: Keine Ausweispflicht besteht für Baudenkmäler, Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche oder Gebäude, die nicht regelmäßig beheizt oder gekühlt werden (z. B. Ställe)

Heizlastberechnung nach DIN 12831, Verf. B

Energiebedarf, Raumheizlast, Heizungsdimensionierung

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Die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ermittelt die exakte Wärmemenge (in Watt oder kW), die ein Gebäude oder ein einzelner Raum benötigt, um bei extremen Außentemperaturen eine gewünschte Innentemperatur konstant zu halten. 

Was wird berechnet?

Die Berechnung setzt sich im Wesentlichen aus zwei Faktoren zusammen: 

  • Transmissionswärmeverlust: Wärme, die durch die Gebäudehülle (Wände, Fenster, Dach, Boden) nach außen entweicht.

  • Lüftungswärmeverlust: Wärmeenergie, die durch Luftaustausch (Fensterlüftung oder Lüftungsanlage) verloren geht.

Warum ist sie beim Neubau und bei der Sanierung so wichtig?

1. Exakte Dimensionierung der Heizungsanlage

  • Vermeidung von Überdimensionierung: Ohne Berechnung werden Heizungen oft zu groß gewählt. Das führt zum sogenannten „Takten“ (ständiges An- und Ausschalten), was den Verschleiß erhöht und die Effizienz senkt.

  • Sicherstellung des Komforts: Im Neubau verhindert sie eine Unterdimensionierung, damit es auch im kältesten Winter (bei der regionalen Norm-Außentemperatur) überall behaglich warm wird. 

2. Effizienz und Betriebskosten

  • Wärmepumpen-Optimierung: Besonders moderne Heizsysteme wie Wärmepumpen arbeiten nur dann wirtschaftlich, wenn sie genau auf den tatsächlichen Bedarf ausgelegt sind.

  • Geringere Fixkosten: Eine passgenaue Anlage ist in der Anschaffung oft günstiger und verbraucht im Betrieb weniger Energie. 

3. Gesetzliche Pflicht und Förderung (Ab 2025)

  • Pflicht: Ab 2025 wird die Heizlastberechnung in Deutschland für viele Gebäudetypen verpflichtend, um die Klimaziele und eine höhere Energieeffizienz zu erreichen.

  • Fördergelder: Für staatliche Zuschüsse (z. B. durch die KfW oder das BAFA) ist eine normkonforme Berechnung meist zwingende Voraussetzung. 

4. Grundlage für den Hydraulischen Abgleich

In der Sanierung ist die raumweise Berechnung die Basis, um die Heizwassermengen optimal zu verteilen. So wird sichergestellt, dass weit entfernte Heizkörper genauso warm werden wie solche in der Nähe der Heizpumpe. 

Hydraulischer Abgleich

Effizienz, Komfort, Förderung

hydraulischer Abgleich

Das Verfahren B ist beim hydraulischen Abgleich die „Königsdisziplin“. Während Verfahren A nur auf groben Schätzungen basiert, nutzt Verfahren B exakte Daten, um deine Heizung perfekt einzustellen.

Hier sind die entscheidenden Gründe, warum du dich für Verfahren B entscheiden solltest (oder musst):

1. Höchste Präzision durch Raum-Heizlast

  • Kein Raten: Bei Verfahren B wird für jeden einzelnen Raum die Heizlast nach DIN EN 12831 berechnet.

  • Echte Daten: Es werden Wandstärken, Fensterflächen und Dämmwerte berücksichtigt, anstatt nur pauschale Watt-Werte pro Quadratmeter zu nehmen (wie bei Verfahren A). 

2. Pflicht für staatliche Förderung

  • BAFA & KfW: Wenn du Fördergelder für eine neue Heizung oder eine Heizungsoptimierung erhalten möchtest, ist Verfahren B in der Regel zwingende Voraussetzung.

  • Gesetzliche Vorgabe: Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist Verfahren B bei größeren Gebäuden (ab 6 Wohneinheiten) sowie bei fast allen geförderten Heizungstauschen Pflicht. 

3. Maximale Effizienz & Komfort

  • Gleichmäßige Wärme: Da die Wassermengen exakt auf den Bedarf der Räume abgestimmt sind, werden auch weit entfernte Zimmer schnell warm, ohne dass nahegelegene Räume überhitzen.

  • Weniger Geräusche: Durch die präzise Einstellung des Volumenstroms verhinderst du lästiges Rauschen oder Pfeifen in den Ventilen.

  • Optimale Vorlauftemperatur: Nur mit Verfahren B kann die Heizkurve so niedrig wie möglich eingestellt werden, was besonders bei Wärmepumpen die Stromkosten massiv senkt.

Fazit: Wenn du sanierst oder eine neue Heizung einbaust, ist Verfahren B die einzige sinnvolle Wahl, um die volle staatliche Förderung zu sichern und das System energetisch am Limit zu betreiben. 

Thermografie

Schwachstellenanalyse, Schadensprävention, Leckortung

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Thermografie in der Energieberatung macht Wärmeverluste und energetische Schwachstellen wie Wärmebrücken, schlechte Dämmung, undichte Fenster/Türen und Feuchtigkeit durch Infrarot-Wärmebilder sichtbar, um gezielte Sanierungsmaßnahmen zu planen und Heizkosten zu senken. Sie wird idealerweise in der Heizperiode bei großem Temperaturunterschied zwischen innen und außen, oft nachts, durchgeführt, um Schwachstellen wie unzureichende Isolierung oder Luftlecks aufzudecken und die Energieeffizienz zu verbessern. 

Was die Thermografie aufdeckt:

  • Wärmebrücken: Stellen, an denen Wärme unkontrolliert entweicht (z.B. an Fensteranschlüssen, Balkonen).

  • Dämmungsmängel: Ungleichmäßige oder zerstörte Dämmung.

  • Feuchtigkeit: Durchdringende Feuchtigkeit wird als kühlere Zone sichtbar.

  • Luftlecks: Undichtigkeiten an Fenstern, Türen oder Fugen. 

U-Wert Messung mit testo 635-2

Wärmeverlustanalyse, Dämmwertprüfung

Die Bestimmung des Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) ist die zentrale bauphysikalische Kenngröße, um die energetische Qualität eines Bauteils zu bewerten. 

Ihre Bestimmung ist aus folgenden Gründen wichtig:

  • Energieeffizienz & Kosteneinsparung: Der U-Wert gibt an, wie viel Wärme pro Quadratmeter Fläche bei einem Grad Temperaturunterschied verloren geht. Je niedriger der Wert, desto besser die Dämmwirkung und desto geringer die Heizkosten.

  • Gesetzliche Vorgaben: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt für Sanierungen und Neubauten strikte Höchstwerte vor (z. B. maximal 0,24 W/m²K für Außenwände), um Klimaschutzziele zu erreichen.

  • Wohnkomfort & Schimmelschutz: Bauteile mit einem guten U-Wert haben höhere Oberflächentemperaturen auf der Innenseite. Dies verhindert die Bildung von Kondenswasser an Kältebrücken und beugt somit effektiv Schimmelbildung vor

Baubegleitung

Qualitätssicherung, Kostenschutz, Risikominimierung.

Eine Baubegleitung ist aus drei zentralen Gründen für Bauherren unverzichtbar:

  1. Qualitätssicherung & Mängelvermeidung: Unabhängige Experten prüfen die Bauausführung in kritischen Phasen (z.B. vor dem Verputzen), um Baumängel frühzeitig zu erkennen und teure Spätfolgen zu verhindern.

  2. Kostenschutz & Terminkontrolle: Die Begleitung stellt sicher, dass das Budget und der Zeitplan eingehalten werden. Zudem schützt die Prüfung von Bauverträgen und Leistungsbeschreibungen vor versteckten Kosten

  3. Förderfähigkeit: Für viele staatliche Zuschüsse (z.B. KfW oder BAFA) ist eine energetische Baubegleitung durch zertifizierte Experten zwingend vorgeschrieben, wobei die Kosten hierfür oft bis zu 50 % bezuschusst werden

Zuschüsse für Einzelnmaßnahmen Sanierung

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KfW Bank bietet auch ein Kredit 261: Wohngebäude-Kredit: "Haus und Wohnung energieeffizient sanieren" 

  • bis zu 150.000 Euro je Wohn­einheit für ein Effizienzhaus

  • je besser die Effizienz­haus-Stufe Ihrer Immo­bilie nach Sanierung, desto höher der Tilgungszuschuss zwischen:

    • 5 % für Effizien­zhaus-Stufe 85 und 45 % für Effizien­zhaus-Stufe 40 

    • 10 % Extra-Tilgungszuschuss für Worst Performing Buildings:  Energie­ausweis Klasse H

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